Es gibt je nach Art des einzelnen Objektes und der Struktur der Eigentümer mehrere Möglichkeiten, Haus- und Grundbesitz zu verwalten, die nachstehend nur kurz erläutert werden:
WEG: Hausverwaltung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (gemeinschaftliches Eigentum).
SEV: Sondereigentumsverwaltung einzelner Eigentumswohnungen.
WGV: Sondereigentumsverwaltung einzelner Eigentumswohnungen, deren Nutzung an einen Mietgaranten abgetreten ist.
MOV: Mietobjektverwaltung, d. h. die Verwaltung gesamter Anwesen, die sich im Eigentum einzelner Personen(gruppen) befinden.
FOG: Fondsgeschäftsführung, d. h. die Ausübung der Geschäftsführung von Gesellschaften, deren Geschäftsgegenstand der Besitz bzw. die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien darstellt, z. B. Immobilienfonds, Mietpool usw.
Entsprechend der Individualität der einzelnen Immobilien und der unterschiedlichen Eigentümerstrukturen sind die Anforderungen an die Verwaltung von Objekt zu Objekt und die Art der Verwaltungstätigkeit verschieden.